Referenzprojekte Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Solarpark Zobersdorf / Bad Liebenwerda
Zu den Haupt-Referenzen unserer 30°-SOLAR GmbH im Bereich der PV-Freiflächen-Anlagen zählt das Projekt SOLARPARK ZOBERSDORF / BAD LIEBENWERDA. Es umfasst eine Projektfläche von 21 Hektar, auf welcher im Verlaufe des Jahres 2022 von unserem Projektpartner BayWa r.e. eine PV-(Spitzen-)Leistung von 21 Megwattpeak (MWp) installiert wurde.
Dieses Projekt zählt zur Kategorie der 2010’er-Altprojekte – hierbei sind durch die plötzliche (rückwirkende) Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahre 2010 die PV-Ackerflächen aus der EEG-Vergütung gefallen. Angesichts der seinerzeit noch ziemlich hohen PV-Anlagen- und Solarmodul-Preise rechnete sich eine Projektumsetzung nun nicht mehr, und bundesweit wanderten viele solcher 2010’er-Altprojekte – vielfach bereits mit einem rechtsgültigen B-Plan ausgestattet – nun kurzerhand in die Schublade.
In den Folgejahren hob dann die eine oder andere Gemeinde in Deutschland den einen oder anderen dieser solaren B-Pläne wieder auf; die Stadt Bad Liebenwerda – quasi in weiser Voraussicht auf die zukünftig sich womöglich ergebende Konkurrenzfähigkeit von Solarstrom mit Kohle- und Atomstrom (aber auch mit Biomasse- und Windstrom) – tat dies jedoch nicht und beließ den SOLARPARK ZOBERSDORF weiterhin in ihrem Flächennutzungsplan. Und, siehe da: Beginnend mit dem Jahre 2018 zeichnete sich dann immer konkreter ab, dass Solarpark-Projekte auch in Deutschland sukzessive auf die ‚Netzparität‘ zusteuern werden. à Trotz aller Kritik ist dies wohl unbestreitbar eine der größten Erfolgsgeschichten des EEG’s seit dessen Inkrafttreten im Jahre 2000; denn der auch vom EEG verursachte permanente Marktdruck vor allem bei den Solarmodulen – mit einem Wechselspiel aus technischem Fortschritt und Preissenkungspotenzialen – hat zu Solarmodul-Preisreduktionen innerhalb von 10 Jahren um mehr als 80% geführt!
Auf dieser Basis konnten wir im Jahre 2018 in die Projekt-Reaktivierung einsteigen, und zwar – da das Bundesland Brandenburg durchweg die EEG-Vergütungsfähigkeit von PV-Ackerflächen ablehnte (und bis heute ablehnt) – nunmehr in Form eines PPA-Projekts (PPA = Power Purchase Agreement [= Stromliefervereinbarung]). Dabei werden die Stromerlöse nicht per Gesetz über das EEG vergütet, sondern es erfolgt ein Stromverkauf über den freien Markt. Ein wichtiger Meilenstein war hier – nach Festzurren unserer Zusammenarbeit mit dem renommierten Unternehmen BayWa r.e. – die Einleitung eines B-Plan-Änderungsverfahrens im Jahre 2019. Dieses galt in erster Linie der Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ), um – angesichts des technischen Fortschritts bei der PV-Anlagentechnik – eine bessere Nutzung der vorhandenen 22ha-Projektfläche zu ermöglichen. à Und, siehe da: Aus ursprünglich im Jahre 2010 geplanten 8,7 MWp wurden im Projektumsetzungs-Jahr 2022 immerhin 21,1 MWp – eine Leistungserhöhung um bemerkenswerte 140%!
Bis zum Baubeginn im 1. Quartal 2022 haben BayWa r.e. und 30°-SOLAR nun gemeinsam die folgenden Haupt-Meilensteine durchlaufen:
- Frühjahr 2019 – Sommer 2020: Flächensicherung à private & öffentliche Solarpark-Flurstücke
- September 2020: Aufstellungsbeschluss B-Plan-Änderung
- Sommer 2020 – Sommer 2021: Flächensicherung à private & öffentliche Flurstücke für Kabeltrasse, Übergabestation sowie A+E-Maßnahmen
- September 2021: Satzungsbeschluss B-Plan-Änderung
- November 2021: Erteilung der Baugenehmigung
Dabei hat 30°-SOLAR die folgenden wesentlichen Leistungen erbracht:
- Verschaffung der Grundstücksrechte:
- Aufbau & Pflege des Grundstückseigentümer-Netzwerks
- Unterstützung bei der Verhandlung und dem Abschluss sämtlicher projektbezogener Pachtverträge
- Unterstützung bei der Eintragung der Grunddienstbarkeiten für sämtliche projektbezogenen Grundstücke (dingliche Sicherung)
- Einholung diverser Einverständniserklärungen von Landwirtschaftlichen Pächtern der Grundstückseigentümer
- Beibringung der Projektgenehmigungen:
- Beauftragung des Planungsbüros zur Durchführung des B-Plan-Änderungsverfahrens
- Kontinuierliche inhaltliche Begleitung des B-Plan-Änderungsverfahrens
- Projektbezogene Koordination mit den Verwaltungen der Ortsgemeinde/Stadt Bad Liebenwerda, der Verbandsgemeinde Liebenwerda sowie des Landkreises Elbe-Elster
- Unterstützung bei der Beantragung der Baugenehmigung
- Durchführung spezieller Planungsleistungen:
- Beauftragung der Solarpark-Grundstücksvermessung
- Beauftragung der Erstellung des Amtlichen Lageplans (à als Voraussetzung zur Beantragung der Baugenehmigung)
- Unterstützung bei der Eintragung der Solarpark-Baulasten (à als Voraussetzung zur Erteilung der Baugenehmigung)
Bereits relativ früh nach Abschluss unserer Kooperationsvereinbarung mit BayWa r.e. zeichnete sich ab, dass das Projekt SOLARPARK ZOBERSDORF / BAD LIEBENWERDA für BayWa r.e. nicht nur bei der Projektentwicklung und beim PV-Anlagenbau, sondern auch beim mittel- und langfristigen PV-Anlagen-Betrieb eine interessante und gute Referenz sein kann. Vor diesem Hintergrund unterstützten wir BayWa r.e. dann auch tatkräftig dabei, dass sämtliche projektbezogenen Verträge mittel- und langfristig auf BayWa r.e. abgeschlossen wurden. In diesem Zusammenhang war es auch das erklärte Ziel von BayWa r.e. und 30°-SOLAR, dass möglichst viel von der durch den Solarpark induzierten Wertschöpfung in der Region Bad Liebenwerda verbleibt. Dieses Ziel ist – wie wir finden – im Zuge der PV-Anlagen-Errichtung im Zeitraum 1.-4. Quartal dann auch erfolgreich umgesetzt worden.
UND: Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an einer solaren Projekt-Erweiterung in Bad Liebenwerda, d.h. dem Projekt SOLARPARK ZOBERSDORF II. Diesbezüglich erhielten wir erst jüngst einen erfreulichen Rückenwind, und zwar durch den seitens der Stadtverordneten von Bad Liebenwerda gefassten B-Plan-Aufstellungsbeschluss sowie den seitens der Verbandsgemeindeversammlung von Liebenwerda gefassten Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung (à jeweils im November 2022).